h1

Ergotherapie, außerhalb des Regelfalls

24. November 2011

… ist ein immer wiederkehrendes Thema.

Also schrieb ich frühzeitig einen Bericht , damit eine Mutter rechtzeitig eine neue Verordnung erhält. Diese sollte anschließend von der Krankenkasse genehmigen werden, damit die Therapie ihres Kindes ohne Unterbrechung weitergeführt wird.

Die Krankenkasse teile mir daraufhin mit, dass sie auf das Genehmigungsverfahren verzichten würden. Für die Weiterführung der Therapie eine tolle Mitteilung.

Mir viel bei diesem Brief auch wieder eine Liste des DVE ein, auf der alle Krankenkassen verzeichnet sind, die auf das Genehmigungsverfahren verzichten.

Ganz grob und pauschal gesagt, sind es alle außer die AOK. Diese Aussage ist natürlich nicht 100% zutreffend, ein Blick auf die Liste ist immer nötig, zudem ist es auch bundeslandabhängig.

Die aktuelle Liste befindet sich auf der Seite des DVE unter: Downloads –> Merkblätter –> MB 14 AV oder kann sich hier angesehen werden: Genehmigungsverzicht

Hinterlasse einen Kommentar